Aufsichtsbehörden

Das Versorgungswerk untersteht der Versicherungsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; vgl. § 20 Sächs-RAVG.