Das Sächsische
Rechtsanwaltsversorgungswerk wurde durch das
Rechtsanwaltsversorgungsgesetz vom 04. Juli 1994 (SächsGVBl. 1994, Seite
1107 ff., zuletzt geändert am 12. Februar 2019, (Sächsisches GVBl. 2019, S.
78ff.) mit Wirkung vom 05. Juli 1994 als Körperschaft des öffentlichen
Rechts errichtet. Sein Sitz befindet sich in Dresden. Die konstituierende
Sitzung der Vertreterversammlung fand im Oktober 1994 statt, der Vorstand nahm
seine Arbeit im Dezember 1994 auf. Die Beitragspflicht begann am 01.02.1995.