Unsere Mitglieder und deren Hinterbliebene haben nach Maßgabe des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und unserer Satzung einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Kapitalabfindung.
Unsere Mitglieder und deren Hinterbliebene haben nach Maßgabe des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und unserer Satzung einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Kapitalabfindung.