Leistung


Berufsunfähigkeitsrente

Für Mitglieder, die infolge körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte

zur Ausübung des Berufes eines Rechtsanwaltes dauernd oder vorübergehend, das heißt ununterbrochen länger als 90 Tage, unfähig sind und deshalb ihre bisherige berufliche Tätigkeit und eine Tätigkeit, die mit dem Beruf eines Rechtsanwaltes vereinbar ist (§ 7 Nr. 8 BRAO), einstellt oder nicht wieder aufnehmen kann und im Fall dauernder Berufsunfähigkeit auf die berufliche Zulassung verzichtet und das jeweilige Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben erbringen wir eine Berufunfähigkeitsrente.

Unten finden sie das Antragsformular und ein Formular zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Diese Unterlagen sind zusammen mit einem fachärztlichen Gutachtens, in dem der untenstehende Fragenkatalog Anwendung finden soll, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes einzureichen. Eine Antragstellung eines/-r Vorsorgebevollmächtigten ist unter Beifügung der Vollmachts-/Bestallungsurkunde in Kopie möglich.

 

Antragsformular BU-Rente

Schweigepflichtsentbindung

Fragenkatlog Berufsunfähigkeit