Leistung


Hinterbliebenenrente

Nach Maßgabe unserer Satzung zahlen wir auf Antrag an den Ehegatten/Lebenspartner eines verstorbenen  Mitgliedes eine Hinterbliebenenrente. Für Halb- und Vollwaisen erbringen wir bis zur Vollendung der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Rentenleistung.

Die Witwen-/Witwerrente wird von uns unabhängig von eigenen Einkünften oder Renten anderer Versicherungsträger der Hinterbliebenen gezahlt. Auf etwaige Berufsausbildungsvergütungen erfolgt eine Anrechnung der Rente bei Halb- und Vollwaisen.

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages nutzen Sie bitte die unten verfügbaren Formulare und legen die Ehe- und Sterbeurkunde bzw. die Geburtsurkunde und Sterbeurkunde ihrem Antrag bei. Soweit sich aus der Geburtsurkunde kein Leistungsanspruch ableiten lässt, benötigen wir eine Abstammungsurkunde oder einen anderen geeigneten Abstammungsnachweis.

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Antrag auf Halbwaisenrente