Leistung


Sterbegeld

Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Nach dem Tode eines Mitglieds erbringen wir an seine Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe des dreifachen der dem Mitglied zuletzt gezahlten Monatsrente.

Soweit noch keine Rente gezahlt wurde, beträgt die Höhe des Sterbegeldes das Dreifache des Betrages der monatlichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente, auf die das Mitglied bei seinem Ableben Anspruch gehabt hätte.

Ein Anspruch auf das Sterbegeld haben nacheinander

1.     der überlebende Ehegatte bzw. hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Mitgliedes,

2.     zu gleichen Teilen die Kinder, § 26 Abs. 3 gilt entsprechend,

3.     andere natürliche Personen,

            soweit sie Bestattungskosten bezahlt haben.

Mit dem Antrag reichen Sie bitte Kopien der Rechnung des Bestattungsdienstleisters ein. Außerdem benötigen wir als Nachweis, dass Sie für die Kosten aufgekommen sind, eine Kopie Ihres Kontoauszuges mit der erfolgten Zahlung. Das Sterbegeld ist in bestimmten Fällen steuerpflichtig, so dass ferner die Angabe Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer unerlässlich ist.